Pressemitteilung

Pressestatement Kabinettsbeschlusses zum Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit („Gesundes-Herz-Gesetzes“)

28.08.2024 – Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit („Gesundes-Herz-Gesetzes“) und der Pressekonferenz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erklärt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes:

„Zum Glück ist das Vorhaben, nebenwirkungsreiche Pillen à la Staatsmedizin zu verordnen, nun vom Tisch: Der Gemeinsame Bundesausschuss ist die richtige Institution, um evidenzbasiert zu entscheiden, wie die Früherkennung und Versorgung für Herz-Kreislauf-Patienten zu gestalten ist. Das ist meist der einzige Lichtblick der Änderungen im Gesetz. Denn nach wie vor setzt der Bundesgesundheitsminister auf Medizin statt auf Prävention und Lebensstilveränderung - und das Ganze finanziert aus dem Topf der bewährten Präventionskurse. Diese einfach als unwirksam abzutun, ist angesichts der großen Anstrengungen z. B. des Deutschen Sportbundes und aller anderen zertifizierten Anbieter in der Primärprävention und der großen Zahl der Nutznießer schlicht unglaublich. Was wird also passieren? Das Gesetz wird absehbar zu einer Überlastung von Hausarztpraxen und Apotheken führen. Die Verärgerung und Verunsicherung der Patientinnen und Patienten sind damit vorprogrammiert.

Wie weit das Gesetz von der Realität entfernt ist, zeigt auch die Kostenschätzung: Während Karl Lauterbach immer wieder die Kostenneutralität betont, entstehen durch die zusätzliche Öffnung der DMPs für Risikopatienten neue beitragssatzrelevante Kosten. Nur bei wenigen Menschen liegen genetische Ursachen vor, und hier besteht bereits heute ein Anspruch auf entsprechende Therapien. Bei den allermeisten Menschen liegen die Ursachen für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im persönlichen Lebenswandel begründet. Wer das Risiko dafür reduzieren will, kann durch Sport, eine gesunde Ernährung und Stressbewältigung seinen Lebensstil wandeln und die Herzgesundheit fördern. Hier hoffen wir nun auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren, damit das Gesetz doch noch seinem Namen gerecht wird.“

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Kontakt

Thorsten Greb
Referent Kommunikation