Pressemitteilung

Krankenhausreform – Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht

25.06.2024 – In wenigen Tagen geht das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in die erste Lesung in den Bundestag. Die Betriebskrankenkassen fordern daher anlässlich des heutigen zweiten GKV-Tages, den geplanten Gesetzentwurf an zentralen Stellen nachzubessern. Wir brauchen eine Krankenhausstrukturreform, die gut gemacht ist und nicht nur gut gemeint.

Krankenhausstandorte sollten sich am Bedarf der Patientinnen und Patienten orientieren und nicht umgekehrt

Eine gut gemachte Krankenhausreform rückt den Nutzen für die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt. Sie sorgt dafür, dass die Krankenhauslandschaft am Bedarf der Patientinnen und Patienten ausgerichtet wird und damit die Versorgungsqualität steigt. Die Betriebskrankenkassen fordern daher einen bedarfsgerechten Abbau bestehender Überkapazitäten bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung notwendiger Versorgungsangebote und damit verbunden eine optimale Allokation der Mittel. „Mit der Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach soll die Krankenhausplanung durch die Einführung von Leistungsgruppen und Qualitätskriterien verbessert werden. Voraussetzung ist aber, dass diese Anforderungen an die Behandlungsqualität auch überall gleichermaßen gelten. Die zahlreichen Ausnahmen verhindern das. Gerade bei komplexen medizinischen Eingriffen ist es entscheidend, dass diese in spezialisierten Kliniken mit ausreichender Erfahrung und Expertise durchgeführt werden“, sagt Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes.

Bund und Länder müssen in die finanzielle Verantwortung gehen und nicht die Versicherten

Eine gut gemachte Krankenhausreform braucht staatliche Verantwortungsübernahme und eine faire Verteilung der finanziellen Lasten. Die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach belastet dagegen die Versichertengemeinschaft der GKV über Gebühr. „Die Betriebskrankenkassen lehnen die hälftige Finanzierung des 50 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds aus Versichertengeldern strikt ab. „Die Verwendung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushaltes und damit auch der anstehenden Krankenhausstrukturreform ist unredlich und nicht verfassungskonform. Und nur, weil der Bundesgesundheitsminister diese Tatsache nach wie vor konsequent ignoriert, löst sich dieses Problem nicht in Luft auf“, so Knieps.

Einzelfallprüfungen sichern wirtschaftliche Verwendung von GKV-Beitragsmitteln

Eine gut gemachte Krankenhausreform sichert bewährte Kontrollmechanismen und verhindert deren Aushöhlung. Mit der Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach soll jedoch das zentrale Instrument der Einzelfallprüfung von Krankenhausrechnungen durch Stichprobenprüfungen ersetzt werden. Die Betriebskrankenkassen setzen sich mit Nachdruck dafür ein, dass die Einzelfallprüfung als unverzichtbarer Bestandteil eines gerechten DRG-Finanzierungssystems erhalten bleibt. Nur so kann die wirtschaftliche Verwendung der GKV-Beitragsmittel sichergestellt werden. Stichprobenprüfungen können dies nicht leisten. „In keinem anderen Wirtschaftsbereich würde man billigend zusehen, dass Leistungen massenhaft falsch abgerechnet werden. Bei Krankenhausrechnungen möchte man dies nun in Kauf nehmen. Das wirkt wie blanker Hohn, in Zeiten, wo die Beitragssätze ohnehin nach oben zeigen“, so Knieps.

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Kontakt

Thorsten Greb
Referent Kommunikation

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