Pressemitteilung

BKK Dachverband kritisiert TSVG als „Sammelsurium der Partikularinteressen“

01.03.2019 – Ursprünglich zielte der Gesetzgeber mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) auf eine Verbesserung der Versorgung. Nach zwei Anhörungen im Gesundheitsausschuss und zahlreichen Änderungsanträgen zum TSVG sind nun noch weitere bekannt geworden. „Es existiert keiner mehr, der genau weiß, was noch drin und was draußen ist im TSVG“, kritisiert Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbands. „Es ist ein einziges Sammelsurium, das nicht mehr die Versorgung der Versicherten im Blick hat, sondern Partikularinteressen.“

Ursprünglich zielte der Gesetzgeber mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) auf eine Verbesserung der Versorgung. Nach zwei Anhörungen im Gesundheitsausschuss und zahlreichen Änderungsanträgen zum TSVG sind nun noch weitere bekannt geworden. „Es existiert keiner mehr, der genau weiß, was noch drin und was draußen ist im TSVG“, kritisiert Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbands. „Es ist ein einziges Sammelsurium, das nicht mehr die Versorgung der Versicherten im Blick hat, sondern Partikularinteressen.“

Es fängt damit an, dass nach den neuesten Plänen eine Vergütung von Diagnosen weiterhin möglich ist. Das ist mit Blick auf die jetzt geplanten Boni für Versicherte in Hausarztverträgen gravierend, weil Manipulationen im Finanzausgleich der Kassen nun doppelt belohnt werden. Einerseits können Kassen ihre Einnahmen optimieren, wenn sie per Hausarztvertrag Einfluss auf ärztliche Diagnosen nehmen. Andererseits können die daraus generierten Gelder für höhere Boni-Zahlungen eingesetzt werden. Das wiederum verschafft den Kassen einen Vorteil im Wettbewerb um die Versicherten.

Weiter geht es mit der Entbudgetierung für Neupatienten: Sie führt die aktuelle Vergütungssystematik ad absurdum. Die Versorgung von Neupatienten wird lukrativer als die Versorgung des bestehenden Patientenstamms. Gleiche Arztleistungen werden unterschiedlich vergütet – und Neupatienten zum Goldesel.

Schließlich wird Gesundheitsminister Jens Spahn bald merken, dass eine Änderung der Mehrheitsverhältnisse in der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) zu Gunsten des BMGs nicht zu einer schnelleren Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) führen wird. Auch deshalb ist es nicht nachvollziehbar, dass die Kassen bei Nichteinhalten der Frist für die Einführung der ePA sanktioniert werden und damit künftig für Versäumnisse von BMG, BSI oder Industrie zahlen sollen.

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