Stellungnahme

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz – NotfallG)

Die Reform der Notfallversorgung ist ein zentrales Anliegen zur Verbesserung unseres Gesundheitssystems, das eine grundlegende Neuausrichtung der bestehenden Strukturen erfordert. Der vorliegende Entwurf sollte allerdings bedenken, dass weitere, aktuelle Reformvorhaben – wie etwa die Krankenhausreform und das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – stärker mit der Reform der Notfallversorgung zu verknüpfen sind, um Synergien zu schaffen und Doppelstrukturen zu vermeiden.

Die Betriebskrankenkassen begrüßen, dass der Entwurf eine Vernetzung bereits etablierter Strukturen vorsieht, was die Effizienz und Qualität der Notfallversorgung erhöhen kann.

Eine besonders sensible Komponente ist die Abstimmung der Reform der Notfallversorgung mit der Notfallrettung und den jeweiligen Landesgesetzgebungen. Eine gute Abstimmung ist essentiell; nur so kann sichergestellt werden, dass die Reform ganzheitlich und nachhaltig wirkt, ohne neue bürokratische Hürden zu schaffen. Die geplante Einrichtung von Integrierten Notfallzentren, die aus Notaufnahmen, Notdienstpraxen und zentralen Ersteinschätzungsstellen bestehen, bietet hierbei eine Lösung, um die Behandlung von Notfallpatienten effektiv zu koordinieren.

Ferner gibt es noch weitere kritische Punkte im Entwurf, insbesondere die Schaffung zusätzlicher Strukturen wie Terminservicestellen und Akutleitstellen, die mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden sind. Diese Doppelstrukturen könnten nicht nur Ressourcen binden, sondern auch die Effizienz der Versorgung gefährden, wenn sie nicht sinnvoll in die bestehenden Abläufe integriert werden.

Die Einführung einer bundesweit einheitlichen Telefonnummer für Terminservicestellen und die Betriebserfordernisse der Akutleitstellen sind Schritte in die richtige Richtung, doch muss sichergestellt werden, dass sie effektiv und zugänglich sind, wie im Gesetzentwurf vorgeschlagen.

Es ist unabdingbar, dass die Umsetzung der Reform in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen Akteuren des Gesundheitswesens erfolgt, um eine reibungslose Integration und eine verbesserte Versorgungsqualität zu gewährleisten. Die digitale Vernetzung der Rettungsleitstellen und Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 133a Gesundheitsleitsystem stellt dabei einen Fortschritt dar, um eine effiziente Ersteinschätzung und Versorgung zu gewährleisten.

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Kontakt

Sebastian Brauneis
Referent Politik
Arzneimittel, Krankenhäuser/ stationäre Versorgung, sektorenübergreifende Versorgung/ integrierte Versorgung inkl. Lotse und Beratung, Innovationsfonds, Lobbyregister

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