Stellungnahme

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz – ApoRG)

Die Betriebskrankenkassen begrüßen grundsätzlich, dass mit dem vorliegenden Entwurf des Apotheken-Reformgesetzes – ApoRG das Gesundheitswesen hinsichtlich der Strukturen und Prozesse im Apothekenwesen weiterentwickelt werden soll. Diese Reform greift wichtige Aspekte auf, die eine Anpassung an moderne Versorgungsbedürfnisse ermöglichen und dabei Flexibilität und Effizienz fördern.

Folgende Aspekte werden positiv bewertet:

  • Strukturelle Anpassungen bei den Vorgaben für die Eröffnung und den Betrieb von Apotheken werden begrüßt. Ressourcen können insbesondere durch die Flexibilisierung von 19,5 Stunden der Gesamtöffnungszeiten effektiver nach den Bedürfnissen vor Ort eingesetzt werden.
  • Die Öffnung für die Neugründung von Apotheken durch approbierte Apothekerinnen und Apotheker, die ihre Prüfung im Ausland abgelegt haben, stellt eine bedeutende Erweiterung dar, die bisherigen Beschränkungen entgegenwirkt.
  • Die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln in Kommissionierautomaten ist für Apothekerinnen und Apotheker – unter der Voraussetzung eines sicheren Zugangsschutzes – eine Erleichterung der Logistik.
  • Die Integration der Telepharmazie durch interaktive Videoverbindungen eröffnet neue Möglichkeiten der Beratung und kann insbesondere in Filialverbünden die Verfügbarkeit pharmazeutischer Expertise verbessern.
  • Vereinfachungen bei der Gründung von Zweigapotheken, einschließlich flexiblerer Arbeitsplatzanforderungen und Dienstbereitschaftsregelungen, tragen positiv zur Sicherstellung der Versorgung in Notstandsgebieten bei.
  • Die Möglichkeit, die Leitung von Filial- und Zweigapotheken unter mehreren Apothekerinnen und Apothekern aufzuteilen, fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und kann die Geschlechtergerechtigkeit im Beruf stärken.
  • Die Aufhebung regionaler Beschränkungen für Neugründungen von Filialapotheken unterstützt eine bessere Flächendeckung der pharmazeutischen Versorgung, was ein zentrales Anliegen zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung darstellt.
  • Die Begrenzung von Identitätsprüfungen auf eine Apotheke pro Filialverbund trägt zu einer effizienteren Ressourcenallokation bei und kann die Verwaltungslasten reduzieren.

Andere Punkte sollten im Zuge der weiteren Gesetzgebung noch genauer betrachtet werden:

  • Die Stärkung der Hilfstaxe wird begrüßt, sollte sich aber nicht nur auf ein erweitertes Auskunftsrecht mit digitalisierten Prozessen beschränken. Wichtig ist auch, dass die vom GKV-Spitzenverband (GKV-SV) als Körperschaft öffentlichen Rechts ermittelten Einkaufspreise der Apotheken nach einem festzulegenden mathematischen Algorithmus verbindlich als Abrechnungspreise zugrunde gelegt werden. Ebenso sollte eine Differenzierung von Abrechnungspreisen für Einzelapotheken und Herstellbetriebe bzw. Apothekenzusammenschlüsse erfolgen. Außerdem müssen die Herstellungszuschläge aus der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) als Obergrenze festgesetzt werden.
  • Eine Apotheke darf mit „erfahrenen“ Pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA) betrieben werden. Zusätzlich ist Telepharmazie einzubinden, und die Apothekenleitung muss mindestens acht Stunden pro Woche persönlich anwesend sein. Diese Flexibilisierung wird angesichts des Fachkräftemangels begrüßt, jedoch schränkt die verpflichtende Anwesenheit der Apothekenleitung diese Flexibilität wieder ein. Stattdessen könnte vollständig auf Telepharmazie in Bedarfsfällen ausgewichen werden. Zudem wäre eine zusätzliche Qualifizierung der PTA, z.B. über ein Aufbaustudium oder eine Weiterbildung durch die Apothekerkammern, sinnvoll.
  • Rabatte von Großhandlungen an Apotheken, insbesondere Skonti, sind abzulehnen. Rabatte stehen der Versichertengemeinschaft zu, die die Arzneimittel finanzieren.
  • Die angedachte Umverteilung der Apothekenvergütung vom prozentualen Aufschlag hin zu einem höheren Fixum je Arzneimittelpackung wird grundversorgende Apotheken in der Fläche nicht stärken. Denn von dieser Maßnahme profitieren insbesondere die Apotheken, die viele Packungen abgeben, wie z. B. große Apotheken im städtischen Raum oder auch die EU-Versandapotheken. Daher gilt es, einen Mechanismus zu finden, wie die Gelder zielgerichtet eingesetzt werden können. Dafür ist mehr Transparenz über die regionale Verteilung der Apotheken aber auch ein separates Institutskennzeichen für deutsche Versandapotheken erforderlich.
  • Zusätzlich gilt es, den prozentualen Aufschlag zu deckeln. Der bislang nicht gedeckelte prozentuale Vergütungsanteil setzt den Anreiz zur Abgabe hochpreisiger Arzneimittel – wobei teurere Arzneimittel keinen höheren Aufwand bei der Abgabe erzeugen.
  • Eine Reduktion des Zuschlags für die pharmazeutischen Dienstleistungen ist ein wichtiger erster Schritt. Denn die pharmazeutischen Dienstleistungen werden weit weniger genutzt als angenommen. Der Fonds, der für diese Dienstleistungen zur Verfügung steht, sollte aber besser aufgelöst werden, um die ungenutzten Mittel effizienter einzusetzen. Eine direkte Abrechnung dieser Dienstleistungen zwischen den Apotheken und der Krankenkasse des Versicherten würde den Verwaltungsaufwand reduzieren. Zudem stünden die freigewordenen Mittel unmittelbar für die Versorgung der Versicherten zur Verfügung.
  • Botendienste sollten zukünftig nur noch in strukturschwachen Regionen honoriert werden. Der Botendienst wird zunehmend als bequemer Service genutzt, anstatt für tatsächlich medizinisch wichtige Fälle.

Die detailierte Stellungnahme finden Sie oben im PDF-File.

PDF herunterladen

Kontakt

Sebastian Brauneis
Referent Politik
Arzneimittel, Krankenhäuser/ stationäre Versorgung, sektorenübergreifende Versorgung/ integrierte Versorgung inkl. Lotse und Beratung, Innovationsfonds, Lobbyregister

  • +49 30 2700 406 - 306
  • Nachricht schreiben

Inhalte suchen oder abonnieren