Stellungnahme

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Medizinforschungsgesetzes (MFG)

Der uns nun vorliegende Gesetzentwurf des Medizinforschungsgesetzes (MFG) wurde mit dem Ziel erstellt, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten zu optimieren. Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Standort Deutschland im Bereich der medizinischen Forschung zu stärken, den Zugang zu neuen Therapieoptionen für Patientinnen und Patienten zu beschleunigen sowie das Wachstum und die Beschäftigung in dieser Branche zu fördern.

Die Betriebskrankenkassen begrüßen grundsätzlich die wirtschaftliche Förderung der pharmazeutischen Industrie in Deutschland. Es ist jedoch nicht die Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Förderung einer Industrie zu finanzieren.

Neben den Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Vereinfachung der klinischen Forschung in Deutschland sieht der Entwurf immer noch die Einführung eines vertraulichen Erstattungs-betrags für patentgeschützte Arzneimittel vor. Die Einführung eines vertraulichen Preises birgt zahlreiche systemrelevante Probleme in der Umsetzung. Zudem zweifeln die Betriebskrankenkassen daran, dass ein vertraulicher Preis zur wirtschaftlichen Förderung beitragen kann.

Gemäß § 12 SGB V hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein sollen. Dies gilt für alle Leistungserbringer, einschließlich der pharmazeutischen Industrie. Im GKV-System sind grundsätzlich die Kosten für die Leistungen der verschiedenen Bereiche bekannt. Die Einführung eines vertraulichen Erstattungsbetrags würde den Arzneimittelbereich in einen vollkommen intransparenten Markt verwandeln, der sich den Steuerungsmechanismen der GKV entzieht.

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Kontakt

Sebastian Brauneis
Referent Politik
Arzneimittel, Krankenhäuser/ stationäre Versorgung, sektorenübergreifende Versorgung/ integrierte Versorgung inkl. Lotse und Beratung, Innovationsfonds, Lobbyregister

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