Stellungnahme

Stellungnahme des BKK Dachverbands zum Referentenentwurf einer Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung

Die Betriebskrankenkassen begrüßen den vorliegenden Referentenentwurf einer Gesundheits-IT-InteroperabilitätsGovernance-Verordnung (GIGV) grundsätzlich. Die Schaffung einer Koordinierungsstelle für Interoperabilität ist sehr zu begrüßen. In den nächsten Jahren wird eine intensive Vernetzung bestehender und neu geschaffener IT-Anwendungen im Gesundheitswesen nötig werden, um Datenmobilität und eine Mehrwert-orientierte Datennutzung zu ermöglichen. Hierfür sind einheitlich definierte Schnittstellen und Standards unabdingbar. Auch sind die mit dem Verordnungsentwurf verfolgten Ziele – ein Zugewinn an Transparenz, die Inklusion weiterer Interessenkreise und die Erhöhung der Verbindlichkeit bei der Festlegung von Standards – aus unserer Sicht voll zu unterstützen.

Auf die folgenden Punkte möchten die Betriebskrankenkassen allerdings kritisch hinweisen:

Finanzierung der Entwicklung der Wissensplattform sowie der Arbeit der Koordinierungsstelle und Repräsentation der Interessen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Die Wissensplattform und die Koordinierungsstelle bei der gematik anzusiedeln, erscheint unter fachlichen Gesichtspunkten sowie mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit sinnvoll. Allerdings muss in diesem Zusammenhang auf unsere grundsätzliche Kritik zur gematik-Finanzierung hingewiesen werden. Die Arbeit der gematik, wie auch die der neu zu schaffenden Koordinierungsstelle, dient im Kern dem Aufbau öffentlicher Infrastruktur. Mithin ist die gematik auch eine mehrheitlich im Besitz des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) befindliche Organisation. Als solche ist die Erfüllung der Aufgaben der gematik aus Steuermitteln oder zumindest anteilig von allen Gesellschaftern der gematik und nicht alleinig von der Solidargemeinschaft der GKV sowie von der PKV zu finanzieren.

Weiterhin ist nicht angemessen, dass die GKV, obwohl sie den Löwenanteil der Kosten trägt, nicht über ein dem gemäßes Entscheidungsrecht in der gematik-Gesellschafterversammlung verfügt. Diese Kritik lässt sich bei Verabschiedung des vorliegenden Verordnungsentwurfs auf die Beschlüsse der zu schaffenden Koordinierungsstelle bzw. des Expertengremiums übertragen. Die GKV wird die zu treffenden Regelungen in der Praxis maßgeblich umsetzen müssen, ist sie doch Bereitsteller von Schlüsselanwendungen und -technologien zum Gelingen der Digitalisierung und damit ein wichtiger Treiber für Innovation im digitalen Gesundheitswesen. Eine Einbindung der GKV in die Ausgestaltungsprozesse der Interoperabilität ist somit angezeigt. Dies ließe sich etwa durch ein Mitspracherecht bei der Auswahl oder der Ernennung der Mitglieder des hier geschaffenen Expertengremiums bzw. durch ein Mitspracherecht bei dessen Entscheidungen (bzw. bei jenen der Koordinierungsstelle) realisieren.

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Kontakt

Ulrike Müller
Referentin Politik
GKV-Finanzierung, Digitalisierung, ambulante Versorgung, Leistungs- und Beziehungsrecht, Mitgliedschafts- und Beitragsrecht, Qualitätstransparenz

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